Praxis mit System
Praxis mit System
Tel: 06035 / 920 833 – Kontakt
Kosten & Finanzierung
Kosten
Eine psychotherapeutische Beratung dauert 1 ½ Stunden und wird mit 70,00 € berechnet. Sie können entweder bar, mit Karte oder auch auf Rechnung bezahlen.
Bei Kindern und Jugendliche berechne ich für 1 Stunde 60,00 €.
Bei besonderen Umständen, die Ihnen das Zahlen des Honorars erschweren, kann auch vor Beginn der Behandlung eine andere preisliche Lösung gefunden werden.
Terminvereinbarung:
Sollten Sie einen festen Termin mit mir vereinbaren so bitte ich Sie zu beachten, dass dieser
nur für Sie persönlich reserviert ist. Im Regelfall entstehen Ihnen keine Wartezeiten. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, dann sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab, da ich ihn ansonsten meist nicht weitergeben kann.
Erstattung der Kosten durch gesetzliche Krankenkassen:
Meine therapeutischen Leistungen werden zumeist von den gesetzlichen Kassen nicht getragen. (Ausnahmen hierzu auf der Seite „Einzelfallregelung“).
Private Versicherung/ Zusatzversicherung:
Wenn Ihre private Krankenversicherung die Kosten für Leistungen von „Heilpraktikern, spezialisiert auf Psychotherapie“ übernimmt, oder Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben lohnt es sich, die Kostenübernahme vorher abzuklären.
Bitte erkundigen Sie sich – am besten gleich zu Anfang – bei Ihrer Privatkasse, ob und in welchem Umfang diese für Therapiekosten aufkommt. Möglicherweise wird Ihre Privatkasse nicht in voller Höhe für diesen Betrag aufkommen, sodass Sie einen Teil der Kosten selbst übernehmen müssen.
Unabhängig von einer Kostenerstattung durch die Krankenkasse sind in Anspruch genommene Dienstleistungen fällig und zu zahlen.
Krankenversicherung
Private Krankenkassen / Beihilfe:
Heilpraktikerrechnungen von Heilpraktikern (mit eingeschränkter Erlaubnis für die Ausübung von Psychotherapie) können von privaten Krankenversicherungen ganz oder teilweise erstattet werden. Die Leistungen sind abhängig von der Versicherung des Patienten sowie von den angewandten Verfahren. Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, können Sie meistens (bitte vorher nachfragen!) fünf probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen, die ohne Antrag von der Kasse bezahlt werden müssen.
Es gibt allerdings auch Privatkassen, die die Erstattung der Kosten auf eine Behandlung bei ärztlichen Psychotherapeut/Innen einschränken. Die Beihilfe erstattet grundsätzlich nur den Beihilfesatz bestimmter Verfahren (Kostenübernahmeblatt zuschicken lassen).
Wenn Sie privat versichert sind und Heilpraktikerleistungen in Anspruch nehmen können, fragen Sie bitte vor einer Behandlung bei Ihrer Versicherung nach, ob und in welchem Umfang diese für Therapiekosten aufkommt.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Gesetzliche Krankenkassen dürfen aufgrund der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches keine Heilpraktikerleistungen erstatten. Es gibt aber auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung. Es bestehen hier sehr unterschiedliche Varianten der Vertragsgestaltung. Fragen Sie genau nach!
Gesetzliche Grundlagen
Zwischen Patient und Heilpraktiker kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande d.h. jeder Patient ist zunächst ein Selbstzahler. Der Heilpraktiker (eingeschränkt für Psychotherapie) ist ein freier medizinischer Beruf und unterliegt nicht der Mehrwertsteuerpflicht.
Das GebüH `85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985) ist die Grundlage der Rechnungsstellung des Heilpraktikers. Das Gebührenverzeichnis enthält nur einen Teil der möglichen Therapieverfahren und ist seit über 20 Jahren kostenmäßig nicht verändert worden. Der Heilpraktiker ist an diese Vorgaben nicht gebunden.
Die Bezahlung des Heilpraktikers erfolgt sofort nach erbrachter Behandlung in bar oder per Überweisung und ist nicht von einer etwaigen Rückerstattung privater Krankenversicherungen oder Beihilfestellen abhängig.
Einzelfallregulierung
Die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, welche über Krankenschein abrechnen können, reichen auch nach Einführung des Psychotherapeutengesetzes bei weitem nicht aus, um den Bedarf an Psychotherapie zu decken. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall die Möglichkeit der Finanzierung der Psychotherapie über die Kostenerstattung eingeräumt.
Was bedeutet das?
Falls Sie keine kassenabrechnungsberechtigte Psychotherapeutin finden können, die Sie mit zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandeln kann, so ist Ihre Krankenkasse manchmal bereit, Ihnen die Psychotherapie bei einer Heilpraktikerin, die die Erlaubnis zur Durchführung heilkundlicher Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz hat – auch wenn diese nicht in der kassenärztlichen Versorgung tätig sind – nach dem Kostenerstattungs-
verfahren zu ermöglichen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Damit Ihre Kasse die Ihnen anfallenden Kosten erstatten kann, sollten Sie einen Arzt aufsuchen und sich von ihm eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine Psychotherapie einholen. Dieser Weg ist nicht zwingend aber manchmal sehr hilfreich. Der Arzt klärt bei diesem Gespräch auch ab, ob nicht eine körperliche Ursache als Grund für ihre psychischen Probleme in Frage kommen könnte. Vor Beginn der Behandlung sollten Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Sie dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Therapeuten und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von den aktuellen Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit der Behandlerin vereinbart haben. Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertragstherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Vertragsbehandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
Frauen-Notruf Wetterau e.V.
Der Frauen-Notruf ist eine Beratungsstelle für Frauen und Mädchen jeglicher kultureller, ethnischer und sozialer Herkunft, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, egal welchen Alters, mit und ohne Behinderung, gleich welcher Lebensform.
Wir unterstützen Frauen nach versuchter oder vollendeter Vergewaltigung, sexueller Belästigung, körperlicher, verbaler oder schriftlicher Bedrohung, Telefonterror, Stalking, Körperverletzung bis hin zum Mordversuch, Frauenhandel und rassistischer Diskriminierung.
Ziel ist, für Frauen und Mädchen da zu sein, damit sie in Krisensituationen nicht alleine sind. Ihnen werden Wege und Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie praktisch und psychisch ihre schwierige Lage verändern können.
Das Team des Frauen-Notrufes Wetterau arbeitet professionell mit erfahrenen Mitarbeiterinnen, die seit Jahren im Bereich Gewalt gegen Frauen und Mädchen tätig sind.
Die hauptamtliche Arbeit wird von engagierten Vereinsfrauen in den Bereichen der Öffentlichkeits- und der Gremienarbeit unterstützt. Der Frauen-Notruf arbeitet politisch und konfessionell unabhängig und ist als gemeinnützig anerkannt.
Wir bieten folgende Hilfen an:
- Telefonische Beratung
- Krisenintervention
- Persönliche Beratung und Gespräche
- Hilfe bei der Suche nach Ärztninen, Anwältinen, Therapeutinnen
- Informationen zu juristischen Fragen
- Beratung zum Gewaltschutzgesetz
- Begleitung zur Anzeigenerstattung
- Beratung, Unterstützung und Begleitung bei Gerichtsverfahren
- Hilfe bei Behördengängen
- Informationsveranstaltungen, Vorträge, Seminare
Alle Angebote sind für die betroffenen Frauen und Mädchen kostenfrei.
Frauen-Notruf Wetterau e.V., Hinter dem Brauhaus 9, 63667 Nidda, Tel. 06043 / 44 71
E-Mail: frauennotruf@t-online.de
Internet: www.frauen-notruf-wetterau.de
Links
Peta e.V.
www.peta.de
Albert-Schweitzer-Stiftung
www.albert-schweitzer-stiftung.de
BMT Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
www.tierheim-elisabethenhof.de
Frauen-Notruf Wetterau e.V.
www.frauen-notruf-wetterau.de